Mit Herz und Hand für Tiere und deren Lebensräume.

Herzlich willkommen auf der Homepage des Hegering Wenden

Der Hegering Wenden hat eine Größe von 5.913 ha

Hier werden Sie über unsere Aktivitäten sowie über aktuelle Neuigkeiten rund um die Themen Jagd, Wild- und Naturschutz auf dem Laufenden gehalten.

Bitte beachten Sie die Rubrik    “Termine  2024”

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen und Anregungen zur Verfügung. Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail.

info(aet)hegering-wenden.de

Aktion Fellwechsel wurde von den Betreibern eingestellt!


Liebe Jägerinnen und Jäger,

leider wurde das Projekt aus wirtschaftlichen Gründen seitens der Betreiber eingestellt. Daher wird ab sofort kein Raubwild, Nutria sowie Bisam an der Sammelstelle angenommen.

Hinweise und Empfehlungen für die Durchführung von Gesellschaftsjagden unter Corona-Bedingungen


In Zeiten der Corona Pandemie sind bei der Planung von Gesellschaftsjagden besondere Hygienemaßnahmen zu beachten.

Unter beigefügten Link stellen wir  Empfehlungen und Hinweise für die Durchführung von Gesellschaftsjagden unter Corona-Bedingungen zum Download bereit.

Diese wurden vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.Oktober 2020 veröffentlicht.

Herunterladen: Hinweise und Empfehlungen

Jagdbeitrag ab 2021


LJV-Präsident Ralph Müller-Schallenberg erklärt den Jagdbeitrag online

Dortmund, 24. August 2020, (LJV NRW). Unmittelbar nach der Abschaffung der Jagdabgabe durch das Land NRW hatte der Landesjagdverband entschieden, die Einführung eines Jagdbeitrages in gleicher Höhe vorzubereiten, damit Projekte zur Förderung des nordrhein-westfälischen Jagdwesens im Interesse unserer Mitglieder auch weiterhin unterstützt und sichergestellt werden können.

Damit alle LJV-Mitglieder diese Entscheidung nachvollziehen können und aus Überzeugung mittragen, erhielten die Kreisjägerschaften für ihre Jahreshauptversammlungen und die ihrer Hegeringe ein entsprechendes Interviewvideo, in dem LJV-Präsident Ralph Müller-Schallenberg persönlich die Hintergründe und Notwendigkeit des Jagdbeitrags detailliert erläutert.

Coronabedingt konnten bisher nicht alle Jahreshauptversammlungen der Hegeringe und Kreisjägerschaften durchgeführt und somit auch dieses Interview nicht allen Mitgliedern zugänglich gemacht werden.

Daher finden alle LJV-Mitglieder das Interview mit LJV-Präsident Ralph Müller-Schallenberg ab sofort vollständig auf der LJV-Homepage sowie unter http://bit.ly/Jagdbeitrag

Weiterlesen

Nachfolgend finden Sie ebenfalls Argumente für den Jagdbeitrag, der letztendlich für den Erhalt unserer jagdlichen Infrastruktur in NRW alternativlos ist:

1.     Notwendige jagdliche Projekte sichern
Mit dem Jagdbeitrag sollen wesentliche, bisher aus den Mitteln der Jagdabgabe bezuschusste Projekte zur Förderung des nordrhein-westfälischen Jagdwesens im Interesse unserer Mitglieder auch weiterhin unterstützt werden. Dies sind wichtige und notwendige Projekte, beispielsweise der Rheinisch-Westfälische Jäger, die Weiterbildungsangebote des LJV, die Durchführung von Jagdgebrauchshundprüfungen, die Einrichtungen zur Ausbildung und Prüfung von Jagdgebrauchshunden, die nordrhein-westfälischen Schweißhundstationen, der Neubau, der Ausbau und die Instandsetzung jagdlich genutzter Schießanlagen. Dazu gehört auch die hierfür unbedingt notwendige Beratung der Schießstandbetreiber sowie die durch nordrhein-westfälische Jäger betriebene Wildtiererfassung im Rahmen des Wildtierinformationssystems der Länder Deutschlands (WILD).

2.     Finanzierungslücke schließen
Der Jagdbeitrag ersetzt weitestgehend die wegfallende Jagdabgabe in NRW. Diese wurde bisher von der Unteren Jagdbehörde beim Lösen des Jagdscheines erhoben. Weil mit Mitteln aus der Jagdabgabe wichtige und notwendige jagdliche Projekte gefördert wurden, ist diese Finanzlücke mit dem Jagdbeitrag zu schließen.

3.     Jägergeld in Jägerhand
Mit der Einführung des Jagdbeitrages wird die langjährige Forderung des Landesjagdverbandes „Jägergeld in Jägerhand!“ erfüllt. Aus den Mitteln der Jagdabgabe wurde das Jagdwesen in NRW gefördert. Es hat aber auch Fälle gegeben, in denen nichtjagdliche Projekte mit diesem Geld der Jägerschaft gefördert werden sollten. Dies wird mit dem zukünftigen Jagdbeitrag nicht mehr möglich sein.

4.     Unabhängigkeit sichern
In der Vergangenheit hatten die im LJV organisierten Jägerinnen und Jäger in NRW schmerzhaft erfahren, wie die durch das Land NRW erhobene Jagdabgabe als politisches Druckmittel gegen sie verwendet wurde. Systematisch wurden seinerzeit beantragte Förderungen aus den Mitteln der Jagdabgabe nicht bewilligt mit dem offensichtlichen Ziel, die im LJV organisierten Jägerinnen und Jäger einem politisch–ideologischen Willen zu unterwerfen.

Der Jagdbeitrag bietet nun der Jägerschaft die einmalige Chance, sich in allen Punkten von politischen und ideologischen Gängeleien unabhängig zu machen. Außerdem besteht nicht mehr die Gefahr, dass aus politisch motivierter Erwägung heraus auch Projekte jagdkritischer oder sogar jagdfeindlicher Organisationen gefördert werden können.

5.     Rechtskonforme Finanzierung jagdlicher Projekte
Die bisherige Jagdabgabe wurde von den unteren Jagdbehörden beim Lösen des Jagdscheins erhoben und durch das Land NRW zur Förderung des Jagdwesens verwendet. Bereits seit über zehn Jahren gab es gegen diese Erhebung mehrfach Klagen einzelner Jäger. Im Wesentlichen warfen die Kläger dem Land NRW eine nicht rechtskonforme Erhebung und Verwendung der Jagdabgabe vor und forderten deshalb deren Abschaffung.

Auch der LJV hat diese rechtlichen Bedenken geteilt und die Landesregierung mehrfach darauf hingewiesen. Jedoch nicht mit dem Ziel, die grundsätzlich notwendige Jagdabgabe abzuschaffen, sondern um sie langfristig, vor allem für die Schießstände in NRW, zu sichern. Deshalb auch hat der LJV den Fortgang der Klageverfahren von Einzelpersonen mit großer Aufmerksamkeit verfolgt.


Mit dem Jagdbeitrag besteht zukünftig nicht mehr die Gefahr, dass dringend benötigte Fördermittel von heute auf morgen aus politischen oder juristischen Gründen nicht mehr zur Verfügung stehen.

6.     Schießstände sichern
Insbesondere die Finanzierung von Maßnahmen zur Herstellung und Sicherung der Zukunftsfähigkeit unserer jagdlichen Schießstände wäre ohne den Jagdbeitrag nicht mehr möglich. Die meisten Schießanlagen in NRW müssten im schlimmsten Fall geschlossen werden. Die Betreibervereine, zumeist Hegeringe und Kreisjägerschaften, müssten Insolvenz anmelden, da sie den dann folgenden behördlichen Auflagen, zum Beispiel Rückbauverpflichtungen, nicht nachkommen können.

7.     Keine finanzielle Mehrbelastung für LJV-Mitglieder
Der Jagdbeitrag wird durch die Kreisjägerschaften als ein gesonderter, weiterer LJV-Mitgliedsbeitrag erhoben werden. Da er in der Höhe der bisherigen Jagdabgabe erhoben werden soll, wird es so in der Regel zu keinen Mehrkosten für das einzelne Mitglied kommen. Mitglieder mit Jägerprüfung, aber ohne gelösten Jagdschein werden gefordert sein, mit Ihrem Jagdbeitrag aus Solidarität zur Förderung der jagdlichen Gemeinschaftsaufgaben beizutragen. Für LJV-Mitglieder, die keine Jägerprüfung absolviert haben, soll der Jagdbeitrag entfallen.

8.     Deutliche Vorteile für LJV-Mitglieder
Den Jagdbeitrag werden Mitglieder des LJV NRW zahlen. Im Gegenzug soll es für die LJV-Mitglieder deutliche Vergünstigungen bei der Nutzung der aus den Mitteln des Jagdbeitrags geförderten Angebote und Einrichtungen (z. B. Schießstände, Jagdgebrauchshundprüfungen, Weiterbildungsangebote, etc.) geben.

9.     Transparente und unabhängige Verwaltung
Mit der Verwaltung des Jagdbeitrags wird der LJV eine unabhängige und qualifizierte Stelle beauftragen, die alle Anträge auf eine Förderung aus den Mitteln des Jagdbeitrags neutral bearbeiten wird.

Diese sogenannte Fördermittelstelle wird auch die Projektdurchführung dauerhaft begleiten und den zweckkonformen und wirtschaftlichen Mitteleinsatz überwachen.

10.  Getrennte Kasse
Die Mittel des Jagdbeitrags werden vollkommen losgelöst vom normalen LJV-Haushalt und damit dem normalen LJV-Mitgliedsbeitrag verwaltet werden. Sie sind als Fortbestand der bisherigen Fördermöglichkeiten zu begreifen.

Wir sind Jagd


Anlaufstelle für verletzte Greifvögel


Einen erfreulichen Besuch erstattete Herr Karl-Josef Fischer, Vorsitzender der Kreisjägerschaft Kurköln, dem Hegeringsmitglied Alexander Fischer in Hünsborn. Der junge Mann ist bereits seit Jahren für die Versorgung und Pflege hilfsbedürftiger Tiere als Greifvogelbeauftragter der Hegeringe Wenden, Drolshagen und Olpe zuständig. Von März 2012 bis März 2013 wurde Alexander Fischer zu 8 Einsätzen gerufen, darunter waren u. a. Mäusebussarde, Wespenbussard und Waldohr-Eule. In seinem Garten hat Alexander Fischer eine als Greifvogelauffangstation gedachte großzügige Voliere errichtet, die als Behandlungsort für verletzte Tiere dienen soll. Auf Grund der Beschaffenheit und Größe der Einrichtung können nunmehr Greifvögel artgerecht für längere Zeit untergebracht werden. Verletzte Vögel brauchen nicht mehr nach Much (Rhein-Sieg-Kreis) oder Marsberg (Hochsauerland) gebracht werden.
 
Die Kreisjägerschaft Kurköln sowie der Hegering Wenden sind dankbar für das Engagement von Herrn Alexander Fischer und sprachen ihm Lob und Annerkennung für seine Arbeit aus. Unterstützung aus finanzieller Sicht sagten zudem die Sparkasse Wenden und die Volksbank Wenden Herrn Fischer zu, sodass die Investitionssumme für die Voliere tragbar wurde. Ergänzt wurde das positive Vorhaben zudem durch Mittel der Kreisjägerschaft Olpe und des Hegering Wenden.
 
Der Hegering Wenden und die Kreisjägerschaft Olpe wünschen Herrn Alexander Fischer für seine Tätigkeit viel Freude und Erfolg bei dieser sinnvollen Aufgabe.

Siehe auch den Bericht links unter der Rubrik Greifvogelbeauftragter

Das Veterinäramt Olpe rät: Wildbrethygiene beachten


In jüngster Zeit mehren sich Berichte, dass sich Jäger im Rahmen der Jagdausübung mit Keimen infiziert haben, die vom Tier auf den Menschen übertragbar sind.
So erkrankten beispielsweise zwei Jäger aus dem Kreis Soest an der Hasenpest (Tularämie) und ein hessischer Jäger infizierte sich mit Streptokokken.
 
Da der Gesundheitsstatus bei Wildtieren häufig nicht oder nur lückenhaft bekannt ist, rät der Fachdienst Gesundheit und Verbraucherschutz des Kreises allen Jägern auch zum eigenen Schutz, mit erlegtem Wild sehr sorgfältig umzugehen und die Regeln der Wildbrethygiene genauestens zu beachten.
 
Konkret bedeutet dies unter anderem, dass beim Aufbrechen des Tieres, das möglichst im Hängen durchgeführt werden sollte, Einmalhandschuhe benutzt werden. Darüber hinaus sollten die inneren Organe sehr gewissenhaft untersucht werden, was nur bei ausreichendem Licht möglich ist.
 
Des Weiteren lohnt auch ein regelmäßiger Blick in den Fallwildbericht der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadensverhütung beim Landesbetrieb Wald und Holz NRW (http://www.wald-und-holz.nrw.de). Hier wird auf aktuelle Krankheitsgeschehen bei Wildtieren und auf regionale Schwerpunkte hingewiesen

Aktuelles


Was gibt es Neues? Verfolgen Sie die aktuellsten Meldungen über alle relevanten Ereignisse und politischen Entwicklungen, die unsere Jagd betreffen. 

Hirschrudel

Unser Wild

In Nordrhein-Westfalen gibt es weitläufige Kulturlandschaften, die sich durch großen Artenreichtum der Wildtiere auszeichnen. Lernen Sie unser heimisches Haar- und Federwild näher kennen.

Wild- und Naturschutz

Als nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen trägt die Jagd aktiv zum Natur- und Artenschutz bei. Das private Naturschutz-Engagement der Jäger gewährleistet, dass die natürlichen Lebensräume in ihrer Vielfalt erhalten bleiben und gefördert werden.

Bärlauchblüte
Jagdbild des Monats

Die Jagd

Die Jagd ist fast so vielseitig und facettenreich wie das Leben selbst. Vor allem aber ist sie eine sehr reizvolle Aufgabe und eine verantwortungsvolle noch dazu. Erfahren Sie Wissenswertes über die Jagd allgemein sowie über einzelne Spezialgebiete.